© Verein zur Förderung der Kirchen- und Gospelmusik in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp 2010-2024
Verein zur Förderung der Kirchen- und Gospelmusik in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp

Über unseren Verein

Der Verein zur Förderung der Kirchen- und Gospelmusik in der ev.-luth. Kirchengemeinde Kropp wurde am 21. Juni 2010 gegründet. Zwar ist die Idee zur Gründung des Vereins aus der Mitte des Gospelchores entstanden, Zweck des Vereins ist jedoch die Förderung der gesamten Kirchenmusik in der Kirchengemeinde Kropp mit all ihren inzwischen vielfältigen Gruppierungen. Die Kirchenmusik in ihrer Vielfalt soll die Kirchengemeinde im kirchlichen Leben in den Gottesdiensten und darüber hinaus durch Konzerte und andere Veranstaltungen bereichern. Wöchentlich versammeln sich bereits jetzt in den unterschiedlichen Chören über 100 Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu den Proben. Zum festen Bestandteil des Gemeindelebens gehören inzwischen auch die alljährlichen Konzerte des Gospelchores gemeinsam mit dem Jugendchor, die Aufführungen der Kinderchöre sowie andere musikalische Veranstaltungen in der Kropper Dorfkirche. Diese Arbeit soll durch den Verein aktiv unterstützt werden. Dazu war die Gründung des Vereins, die mit der Eintragung am 4. August 2010 in das Vereinsregister und der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Flensburg erfolgreich abgeschlossen worden ist, nur ein erster Schritt. Die nächsten Schritte sind die Werbung neuer Mitglieder - zwischenzeitlich ist die Mitgliederzahl bereits auf annähernd 80 angewachsen und die Einwerbung von Spenden, um danach die Zwecke plan- und wirkungsvoll angehen zu können. Verbunden damit ist zugleich die Werbung neuer Mitglieder zu den einzelnen Chören, denn Singen und Musizieren macht nicht nur den Zuhörern Spaß, sondern trägt gleichfalls zur Erbauung der Sängerinnen und Sänger bei. Bei der Vielfalt der Angebote, über die Sie sich auf dieser Seite ebenfalls informieren können, dürfte für jeden Interessenten das Passende dabei sein. Wir hoffen, auf diesem Weg letztlich auch einen Beitrag zum größeren Miteinander in dem Gemeindeleben der Kirchengemeinde Kropp zu leisten. Michael Lautebach (eh. Vorsitzender des Fördervereins), Heike & Marius Branscheidt (unser Kirchenmusiker-Ehepaar) das Gemeindehaus in Kropp
“Es schwinden jedes Kummers Falten, solang des Liedes Zauber walten” Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 - 1805), deutscher Dichter und Dramatiker
Gospelchor, Jugendchor, Kinderchöre, Posaunenchor, Kirchenchor
Verein zur Förderung der Kirchen- und Gospelmusik in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
Gospelchor, Jugendchor, Kinderchöre, Posaunenchor, Kirchenchor

Fakten

Gründungsdatum: 21.06.2010

Eintrag ins Vereinsregister am 04.08.2010 / AZ: VR 2472 FL, Amtsgericht Flensburg

Mitglied werden

So können Sie ein Mitglied unseres Vereins werden

Wenn unsere Chöre in der ev.-luth. Kirchengemeinde Kropp unterstützten möchten, können Sie ein Mitglied unseres

Vereins werden.

Bitte downloaden Sie dazu unseren Mitgliedsantrag und drucken diesen anschließend aus. Sie können ihn dann

unterschrieben an folgende Adresse senden:

Verein zur Förderung der Kirchen- und Gospelmusik in der ev.-luth. Kirchengemeinde Kropp

c/o Britta Suttkus

Fuchsgang 4a

24848 Kropp

Alternativ können Sie den Antrag auch per Mail an info@foerderverein-kirchenmusik-kropp.de senden. Eine

Unterschrift ist für dieses Antragsformular nicht nötig. Die Zahlung des Erstbeitrages gilt als eindeutige

Willenserklärung und somit als Vollendung des Mitgliedsantrages.

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt: Erwachsene 20,00 Familien (ab 2 Personen) 35,00

Zusätzlich besteht natürlich die Möglichkeit einen höheren Betrag zu wählen, oder außerhalb des Mitgliedsbeitrages

eine Spende zu tätigen. Dafür können wir ihnen gerne eine entsprechende Spendenbescheinigung ausstellen.

Die Kontoverbindung unseres Vereins können Sie bei Bedarf bei unseren Vorstandsmitgliedern per Mail erfragen.

Der Mitgliedsantrag für den Beitritt in unseren Verein als PDF-Dokument:

Mitgliedsantrag Mitgliedsantrag Satzung Satzung Einladung Mitgliedsversammlung Mitglied werden Mitglied werden